Rechtlich ist Christtag klarer als der Heilige Abend. Der 25. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag nach § 7 Arbeitsruhegesetz. Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das Feiertagsruhe. [1]
Arbeit am Christtag ist aber nicht unmöglich. Krankenhäuser, Pflege, Verkehr, Sicherheit, Hotels, Gastronomie, Tourismus, Energieversorgung und andere zulässige Bereiche können Dienstpläne haben. Genau deshalb reicht ein bloßes "frei" nicht aus; Dienstplan, Kollektivvertrag und Branche bleiben wichtig.