Fasching 2030 umfasst diese Termine: Rosenmontag: ; Faschingsdienstag: ; Aschermittwoch: . Kein österreichweiter gesetzlicher Feiertag. Lokale Veranstaltungen, Schulen oder Betriebe können trotzdem eigene Regelungen haben. Projektion für Österreich nach den zum Prüfzeitpunkt geltenden Regeln; spätere Änderungen bleiben möglich. Österreichisches Feiertagsrecht und das betroffene Bundesland oder die Schule bestimmen die praktische Wirkung.
Wichtiger Veranstaltungstag, aber kein gesetzlicher Feiertag.