Fasching 2017 umfasst diese Termine: Rosenmontag: ; Faschingsdienstag: ; Aschermittwoch: . Kein österreichweiter gesetzlicher Feiertag. Lokale Veranstaltungen, Schulen oder Betriebe können trotzdem eigene Regelungen haben. Österreichisches Feiertagsrecht und das betroffene Bundesland oder die Schule bestimmen die praktische Wirkung.
Wichtiger Veranstaltungstag, aber kein gesetzlicher Feiertag.