Stiller Kirchenraum als Symbol für Karfreitag in Österreich

Karfreitag vor 2019

Historische Rechtslage

Historische Einordnung der Karfreitag-Regelung in Österreich bis 21. März 2019, mit Link zur aktuellen Karfreitag-Seite und Planungshinweisen.

Frühere Regel

Die historische Regelung bis 2019

Bis zum 21. März 2019 war der Karfreitag in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für eine exakt definierte Gruppe von Arbeitnehmern. Seit der Reform am 22. März 2019 gilt die Regelung des persönlichen Feiertags für alle Angestellten gleichermaßen.

Gültig bis
21. März 2019

Bis zu diesem Datum war der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen (A.B./H.B.), altkatholischen und evangelisch-methodistischen Kirche.

Sonderregelung
Religiöser Feiertag

Zugehörige Mitarbeiter hatten an diesem Tag das Recht auf bezahlte Arbeitsruhe. Mussten sie dennoch arbeiten, stand ihnen ein Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt (doppeltes Gehalt) zu.

Der Auslöser
EuGH-Urteil C-193/17

Der Europäische Gerichtshof stufte diese Regelung im Januar 2019 als diskriminierend auf Grund der Religion ein, da sie Nicht-Mitgliedern das Recht auf Sonderzahlung verweigerte.

Die Nachfolgeregel
Persönlicher Feiertag

Als Reaktion schuf der Gesetzgeber den 'persönlichen Feiertag' unter § 7a ARG. Jeder Arbeitnehmer kann nun einmal im Jahr einen Urlaubstag einseitig festlegen.

Einordnung

Was sich geändert hat

Die frühere Rechtslage, die heutige Einordnung und die praktische Wirkung im Vergleich.

Privilegierte Kirchen

Die arbeitsrechtliche Freistellung galt nur für die evangelische Kirche A.B. (Augsburger Bekenntnis), die evangelische Kirche H.B. (Helvetisches Bekenntnis), die altkatholische Kirche und die evangelisch-methodistische Kirche. Alle anderen Arbeitnehmer mussten normal arbeiten.

Feiertagszuschlag & Ruhe

Mitarbeiter dieser vier Kirchen erhielten laut § 7 Abs. 2 ARG einen bezahlten freien Tag. Wurden sie dennoch zur Arbeit herangezogen, erhielten sie zusätzlich zum normalen Lohn ein Feiertagsarbeitsentgelt (sogenannter Feiertagszuschlag oder 'Feiertags-Doppel').

Das EuGH-Urteil (Cresco)

Ein konfessionsloser Angestellter klagte auf Gleichbehandlung beim Feiertagszuschlag. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab ihm am 22. Jänner 2019 recht: Solange die Ungleichbehandlung besteht, muss der Arbeitgeber auch Nicht-Mitgliedern den Zuschlag gewähren.

Die gesetzliche Reform

Um existenzbedrohende Zusatzkosten für die Wirtschaft abzuwenden, schaffte die Bundesregierung die kirchliche Sonderregelung per Eilverfahren im März 2019 ab. An ihre Stelle trat der für alle geltende, aber vom eigenen Urlaubskonto abgehende 'persönliche Feiertag'.

Planung

Auswirkung in der Planung

Was Nutzer aus alten Kalenderjahren richtig ableiten sollten.

Vor 2019

Arbeitsruhe nur für vier Kirchen

In allen historischen Kalendern vor 2019 war der Karfreitag für die Mehrheit der Österreicher ein regulärer Werktag und nur für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ein gesetzlicher Feiertag.

Frühjahr 2019

Der Übergang und die Reform

Das EuGH-Urteil fiel am 22. Jänner 2019. Die Novelle zum Arbeitsruhegesetz trat am 22. März 2019 in Kraft – just vor dem Karfreitag 2019 (19. April), wodurch die neue Regelung bereits damals griff.

Heute & Zukunft

Persönlicher Feiertag aus Urlaub

Für alle aktuellen Kalenderjahre gilt: Karfreitag ist kein allgemeiner Feiertag. Wenn Sie frei haben möchten, müssen Sie einen Urlaubstag einseitig festlegen (3 Wochen Ankündigungsfrist).

Praxis

Weiter prüfen

Aktuelle Regeln, Planung und angrenzende Termine.

Bis zum 21. März 2019 galt der Karfreitag in Österreich als gesetzlicher Feiertag ausschließlich für Angehörige von vier bestimmten Kirchengemeinschaften. Erfahren Sie hier alles über die alte Sonderregelung, den historischen EuGH-Gerichtsentscheid und die darauffolgende gesetzliche Reform.

Seit dem 22. März 2019 ist der Karfreitag in Österreich kein gesetzlicher Feiertag mehr. Jeder Arbeitnehmer kann ihn jedoch als einseitigen 'persönlichen Feiertag' aus dem bestehenden Urlaubsanspruch beanspruchen.

FAQ

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur historischen Einordnung.

Für wen war der Karfreitag vor 2019 in Österreich ein Feiertag?

Er war nur für Mitglieder von vier bestimmten Religionsgemeinschaften ein gesetzlicher Feiertag mit Anspruch auf Arbeitsruhe und Entgeltzahlung: Evangelische Kirche A.B. und H.B., Altkatholische Kirche und Evangelisch-methodistische Kirche.

Welches Gericht hob die alte Regelung auf?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stufte die Regelung am 22. Jänner 2019 in der Rechtssache C-193/17 (Cresco Investigation) als unzulässige Diskriminierung aufgrund der Religion ein.

Wie wurde der Karfreitag vor 2019 bezahlt, wenn man arbeiten musste?

Angehörige der vier begünstigten Kirchen, die am Karfreitag gearbeitet haben, hatten Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt. Sie erhielten somit für die geleisteten Arbeitsstunden das doppelte Entgelt (regulärer Lohn + Feiertagszuschlag).

Gilt der Karfreitag in Schulen noch als schulfrei?

Nein. Vor der Reform war an österreichischen Schulen am Karfreitag generell unterrichtsfrei. Seit der gesetzlichen Neuregelung ist der Karfreitag an Schulen ein regulärer Schultag, sofern er nicht in die Osterferien fällt.

Was ist der Unterschied zur heutigen Karfreitag-Regelung?

Heute ist der Karfreitag für niemanden mehr automatisch arbeitsfrei oder mit Sonderzuschlägen versehen. Stattdessen kann jeder Arbeitnehmer unter Anrechnung auf seinen bestehenden Jahresurlaub einen 'persönlichen Feiertag' wählen, der spätestens 3 Wochen im Vorhinein schriftlich bekanntgegeben werden muss.

Quellen & weiterführende Seiten

  1. RIS - Arbeitsruhegesetz § 7a (Aktuell) : Gesetzlicher Rahmen zum persönlichen Feiertag.
  2. EuGH Urteil in der Rechtssache C-193/17 : Volltext des historischen Urteils vom 22. Jänner 2019 zur Diskriminierung beim Karfreitag.
  3. WKO - Der persönliche Feiertag : Praktische Leitfäden und arbeitsrechtliche Richtlinien der Wirtschaftskammer.
  4. Aktueller Karfreitag-Guide : Detaillierte Übersicht der heutigen Rechtslage, Öffnungszeiten und Urlaubsplanung.