Bis zum 21. März 2019 galt der Karfreitag in Österreich als gesetzlicher Feiertag ausschließlich für Angehörige von vier bestimmten Kirchengemeinschaften. Erfahren Sie hier alles über die alte Sonderregelung, den historischen EuGH-Gerichtsentscheid und die darauffolgende gesetzliche Reform.
Seit dem 22. März 2019 ist der Karfreitag in Österreich kein gesetzlicher Feiertag mehr. Jeder Arbeitnehmer kann ihn jedoch als einseitigen 'persönlichen Feiertag' aus dem bestehenden Urlaubsanspruch beanspruchen.