Praktisch heißt das: Die Feiertagsruhe gilt auch am Sonntag. Regulärer Handel und viele Dienstleistungen bleiben geschlossen oder arbeiten nur im üblichen Sonn- und Feiertagsbetrieb.
Am folgenden Montag, dem 2. November, ist Allerseelen kein bundesweiter gesetzlicher Arbeitsfeiertag. Für Schule, Betreuung, Friedhofsbesuch und Rückreise sollte der Montag deshalb getrennt geprüft werden.